Stromnetzentgelte für Haushalte sollen 2027 im Österreichschnitt sinken
KI-Bild Vorläufige E-Control-Berechnungen sehen im Schnitt 3,6 Prozent weniger vor, mit neuer Tarifstruktur sollen es 5,7 Prozent sein.
Für 2027 wird bei den Netznutzungs- und Netzverlustentgelten für Haushalte im Österreichschnitt ein Minus von rund 3,6 Prozent erwartet. Das würde die jährlichen Kosten je Haushalt um rund 15 Euro verringern. Bei einem Haushalt mit durchschnittlichem Verbrauch würde das neue Tarifmodell die jährlichen Netzentgelte um 5,7 Prozent beziehungsweise rund 24 Euro verringern.
Der Verordnungsentwurf ist in Begutachtung. Die Berechnungen sind vorläufig. Nach der Begutachtung bestimmt die unabhängige E-Control die abschließenden Netzentgelte für 2027.
Je nach Region verläuft die Entwicklung der Stromnetzentgelte nicht einheitlich. In vielen Versorgungszonen sollen die Netzentgelte niedriger ausfallen, während sie in manchen Regionen weiter zunehmen.
Die Netzentgelte verteuerten sich 2025 um mehr als 20 Prozent. Gezielte Mittel aus dem Regulierungskonto hielten den Anstieg im Jahr 2026 bei rund einem Prozent. Mit dem Billigstromgesetz verankerte die Bundesregierung eine Netzkostenbremse, verlängerte Abschreibungsdauern von Netzkomponenten und schuf rechtliche Voraussetzungen für eine effizientere Nutzung der Stromnetze. Für die Jahre 2027 bis 2029 stehen rund 450 Millionen Euro zur Dämpfung der Netzkosten zur Verfügung. Die unabhängige E-Control legt die konkreten Netzentgelte und die Nutzung der Rücklagen jährlich fest.
Gasnetzentgelte verteuern sich, Bundesregierung bereitet Novelle vor
Für Haushalte zeichnet sich im Gasbereich österreichweit ein durchschnittlicher Anstieg der Netzentgelte um rund sieben Prozent ab. Als wesentliche Ursachen nennt die Aussendung sinkende Gasabsatzmengen und rückläufige Transitmengen. Ein großer Teil der Infrastrukturkosten fällt unabhängig von der transportierten Gasmenge an und verteilt sich daher auf einen immer geringeren Verbrauch.
Die Bundesregierung arbeitet deshalb an einer Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes. Sie soll den rechtlichen Rahmen für eine künftige Wasserstoffwirtschaft schaffen und eine vorausschauende Weiterentwicklung der Gasinfrastruktur ermöglichen. Dazu gehören Stilllegungspläne für Teile der Gasverteilernetze, die wegen dauerhaft rückläufiger Nachfrage langfristig nicht mehr benötigt werden. Geklärt werden soll, welche Leitungen weiter gebraucht, für Wasserstoff umgewidmet oder unter Wahrung der Versorgungssicherheit geordnet stillgelegt werden können.
Haushalte können ihre Netzrechnung durch Verbrauch beeinflussen
Die E-Control präsentierte auf Grundlage des Billigstromgesetzes die neue Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung. Sie schafft die Grundlage, vorhandene Leitungen und Transformatoren besser auszulasten, den Netzausbau effizienter zu gestalten und die Netzkosten langfristig zu begrenzen.
Haushalte und Betriebe können ihre Netzrechnung künftig stärker beeinflussen. Wer das Elektroauto intelligent lädt, Stromverbrauch in günstigere Zeitfenster verschiebt oder hohe gleichzeitige Verbrauchsspitzen vermeidet, kann von niedrigeren Netzentgelten profitieren. Die Umstellung erfolgt schrittweise. Im Rahmen der Reformpartnerschaft Energie arbeitet die Bundesregierung außerdem daran, Netzplanung und Netzausbau verbindlicher abzustimmen und Einsparungspotenziale durch Digitalisierung, Benchmarking und eine stärkere Zusammenarbeit der Netzbetreiber zu erschließen.
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