VCÖ will mehr Licht und längere Parkverbote vor Schutzwegen
Bild mit KI erstellt Autofahrende sollten bei Dämmerung langsamer und auf Sicht fahren. Vor Schutzwegen verlangt der VCÖ zehn statt fünf Meter Park- und Halteverbot.
Besser beleuchtete Schutzwege samt ihrem Umfeld und mehr freier Platz davor gehören zu den Forderungen des VCÖ vor der Umstellung auf die Winterzeit. Vor einem Schutzweg sollen auf Wunsch des VCÖ künftig auf zehn Metern statt wie bisher auf fünf Metern sowohl das Halten als auch das Parken verboten sein. Die Mobilitätsorganisation legt Autofahrerinnen und Autofahrern nahe, das Tempo bei Dämmerung und Dunkelheit zu reduzieren und an die Sichtweite anzupassen.
Die Rückkehr zur Winterzeit steht am kommenden Wochenende bevor. Weil es nach der Umstellung der Uhren früher dunkel wird, legen mehr Menschen ihre Wege ohne Tageslicht zurück. Verkehrsteilnehmende sind dann schlechter zu erkennen. Jedes Jahr führt die eingeschränkte Sicht bei früher Dämmerung und Dunkelheit zu mehr Verkehrsunfällen.
In Vorarlberg steigt der Dunkelheitsanteil bei Unfällen im Spätherbst
Für seine aktuelle Analyse hat der VCÖ Daten der Statistik Austria ausgewertet. In Vorarlberg entfielen von Jänner bis Oktober 2025 auf Dämmerung beziehungsweise Dunkelheit 20 Prozent der Unfälle mit Schwerverletzten. 53 Prozent erreichte dieser Wert im November und Dezember, was dem Zweieinhalbfachen entspricht.
Bei Unfällen mit Leichtverletzten betrug der entsprechende Anteil in Vorarlberg im November und Dezember 52 Prozent. Auf die übrigen zehn Monate des Jahres entfiel ein Dunkelheits- oder Dämmerungsanteil von 22 Prozent.
Unter den Unfallbetroffenen bei Dunkelheit im November und Dezember 2025 in Vorarlberg bildeten Autofahrer und Beifahrer mit 95 Personen die größte Gruppe. Hinzu kamen 28 Fußgänger sowie 33 Radfahrer. Die Hälfte der Fußgängerunfälle unter diesen Bedingungen ereignete sich auf Schutzwegen. Dutzende Menschen erlitten auch in Tirol Verletzungen bei Verkehrsunfällen im Zusammenhang mit der früh einsetzenden Dämmerung und den dunklen Stunden.
Vor Schutzwegen muss ein Fahrzeug rechtzeitig anhalten können
Die Straßenverkehrsordnung erlaubt bei der Annäherung an einen Schutzweg nur ein Tempo, bei dem das Fahrzeug noch davor zum Stehen kommen kann.
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen im Ortsgebiet zählen Verkehrsberuhigung und Tempo 30 statt 50. Mit 30 km/h halbiert sich gegenüber 50 km/h der Anhalteweg, in den sowohl der Reaktionsweg als auch der Bremsweg eingehen.
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