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KI-Symbolbild: Eine EU-Flagge neben Laptop und Unterlagen auf einem Schreibtisch.Bild mit KI erstellt

Österreich unterstützt den nächsten Verhandlungsschritt, sieht aber Verbesserungsbedarf bei Gründungen, Anteilsübertragungen und Mitarbeiterbeteiligung.

Österreich hat im Ausschuss der Ständigen Vertreter dem Verhandlungsmandat zur EU Inc. zugestimmt und zugleich wesentliche Verbesserungen für die weiteren Verhandlungen verlangt.

Die geplante europäische Rechtsform soll Gründungen vereinfachen, grenzüberschreitendes Wachstum erleichtern und Europa als Standort für Investitionen attraktiver machen. Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner sagt, der Entwurf werde diesem Anspruch noch nicht ausreichend gerecht. Als Vergleich nennt sie die US-amerikanische Delaware Inc.

Zehetner verlangt ein EU-Register und klare Beteiligungsregeln

Unterschiedliche nationale Vorschriften und Verfahren erschweren laut Zehetner universitären Spin-offs, Startups und Scale-ups die Expansion. Sie hält deshalb ein zentrales EU-Register für nötig, das eine einfache und einheitliche Abwicklung unterstützt.

Die EU Inc. soll einfache Gründungen und Anteilsübertragungen ermöglichen. Zehetner setzt sich außerdem für eine attraktive und möglichst breit zugängliche Mitarbeiterbeteiligung ein. Sie soll jungen Unternehmen helfen, qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen und zu halten und diese am wirtschaftlichen Erfolg zu beteiligen. Schwellenwerte sollen so gestaltet sein, dass möglichst viele Unternehmen und Beschäftigte das Modell nutzen können.

Für Entscheidungen im Zusammenhang mit Beteiligungsprogrammen fordert Zehetner klare und praxistaugliche Regeln. Unterschiedliche nationale Mitbestimmungsschwellen sollen laut ihr keine neuen Hürden schaffen oder den Binnenmarkt weiter fragmentieren. Wer ein Unternehmen gründet, investiert und wirtschaftliche Chancen und Risiken trägt, müsse auch die unternehmerischen Entscheidungen treffen können. Österreich begrüßt, dass die EU Inc. allen Gründerinnen und Gründern offenstehen und nicht auf eine bestimmte Unternehmensgruppe beschränkt sein soll. Positiv bewertet es auch den Verzicht auf ein verpflichtendes Mindestkapital und die Möglichkeit, für Satzungen Fremdsprachen heranzuziehen. Eine klare und tragfähige Rechtsgrundlage bleibt für Österreich Voraussetzung. Schnelle Gründungen und einfache Anteilsübertragungen müssen zugleich mit den Compliance-Vorgaben vereinbar sein. Zehetner verweist auf die Flexible Kapitalgesellschaft als Beispiel für bereits geschaffene Vereinfachungen in Österreich.

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