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Wien bewilligt 2026 bislang rund 3.200 SonnenschutzanträgeBild mit KI erstellt

Für die Förderung wurden 3,9 Millionen Euro ausgeschüttet. Weitere Anfragen betrafen Beschäftigung, Sozialhilfe und Staatsbürgerschaftsverfahren.

Der 15. Wiener Landtag begann am Dienstag, 20. Oktober, um 9.00 Uhr mit der Fragestunde. Vier Anfragen befassten sich mit Sonnenschutzförderung, Lohnnebenkosten für ältere Beschäftigte, dem Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und Staatsbürgerschaftsverfahren.

In der ersten Anfrage fragte LAbg. Mag. Marcus Gremel, MBA (SPÖ) Wohnbaustadträtin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ), wie viele Wiener*innen aufgrund der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung Sonnenschutzförderung erhalten hatten. Hanel-Torsch sagte, Klimaveränderungen wirkten sich auf das Wohlbefinden aus und besonders vulnerable Gruppen seien gefährdet. Die Stadt übernehme Verantwortung und stelle Schutzmöglichkeiten für alle bereit. Als Beispiele nannte sie unter anderem rund 1.800 öffentliche Trinkbrunnen, sogenannte Coole Zonen und Projekte wie „Raus aus dem Asphalt“.

Seit mehreren Jahren fördert die Stadt außenliegenden Sonnenschutz in Gemeindebauten und frei finanzierten mehrstöckigen Wohnhäusern. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten und bis zu 1.500 Euro pro Wohnung. Eigentümer*innen und Mieter*innen mit Hauptwohnsitz in Wien können sie beantragen, benötigen dafür aber die Zustimmung der Hauseigentümer*innen. Innerhalb von Schutzzonen ist außerdem eine Bewilligung der MA 50 nötig.

2026 wurden bislang rund 3.200 Sonnenschutzanträge genehmigt. An Förderungen wurden 3,9 Millionen Euro ausgeschüttet. Hanel-Torsch zufolge heizten sich Räume mit Sonnenschutz weniger stark auf, wodurch auch der Energiebedarf für zusätzliche Kühlung sinke. Sie sagte, die Förderung wirke und werde von Wiener*innen angenommen. Auch der Einbau von Klimaanlagen im Gemeindebau sei erleichtert worden.

Die zweite Anfrage von LAbg. Hannes Taborsky (ÖVP) an Vizebürgermeisterin und Finanzstadträtin Barbara Novak, MA (SPÖ) betraf den Entwurf zur Änderung des Wiener Dienstgeberabgabegesetzes und mögliche höhere Lohnnebenkosten für Personen über 55 Jahren. Novak sagte, die Stadt unterstütze ältere Arbeitnehmer*innen mit speziellen Maßnahmen und wolle sie in Beschäftigung halten. Untersuchungen von AK Wien und WIFO zeigten nach Novaks Angaben keinen Zusammenhang zwischen Lohnnebenkosten und der langfristigen Beschäftigung älterer Arbeitnehmer*innen.

Die Stadt müsse weiter in qualifizierte berufsbegleitende Projekte investieren, sagte Novak. Als Beispiel nannte sie die Joboffensive 50plus des waff und AMS Wien. Novak hob außerdem Begleitung, Aufqualifizierung und Gesundheitsvorsorge hervor, damit ältere Menschen gesund im Arbeitsleben bleiben. Die Einnahmen der Dienstnehmerabgabe seien zweckgebunden.

Landtag befasst sich mit Sozialhilfe und Staatsbürgerschaft

In der dritten Anfrage wollte LAbg. David Ellensohn (Grüne) von Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) wissen, in wie vielen Fällen seit Inkrafttreten des Unterstützungsfonds für Alleinerziehende Leistungen nach dem WMG abgelehnt oder eingestellt worden waren. Hacker erklärte, der Bund unterscheide monatliche Zuwendungen von einer einmaligen Zuwendung als Starthilfe. Monatliche Zuwendungen müssten bei der Sozialhilfe berücksichtigt werden. Das Bundesgesetz gebe dies vor. Die MA 40 müsse es vollziehen, weil die Stadt das Bundesgesetz nicht beeinflussen könne.

Wien versuche, die Kund*innen bestmöglich zu servicieren und sie bei Anträgen auf diese Hilfen mit zusätzlichen Informationen zu unterstützen, sagte Hacker. Die Stadt investiere etwa mit dem waff in die Weiterbildung vieler Wiener*innen und übernehme damit zusätzliche Maßnahmen, die eigentlich in die Zuständigkeit des Bundes fielen.

Die vierte Anfrage von LAbg. Michael Stumpf, BA (FPÖ) betraf Staatsbürgerschaftsverfahren, in denen die MA 35 zwischen 2022 und 2026 unrichtige, widersprüchliche oder unvollständige Angaben festgestellt hatte. Vizebürgermeisterin und Bildungs- und Jugendstadträtin Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS) sagte, bei rund 23.000 Anträgen im Vorjahr seien nahezu alle Erstanträge fehlerhaft gewesen. Diese Fehler könnten nicht sofort elektronisch geklärt werden.

Laut Emmerling ging die Erstinformation zu den Ermittlungen in der MA 35 über die Whistleblower-Plattform der Stadt ein. Danach seien weitere Abteilungen und die zuständige Geschäftsgruppe informiert worden. Die Ermittlungen liefen derzeit. Beim Integrationskodex werde geprüft, wie die Maßnahmen angenommen würden und wirkten. Zielführende Maßnahmen wolle man danach stärker forcieren, sagte Emmerling.

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