Bundeskriminalamt koordiniert Ermittlungen zu acht Fremdkörperfunden
KI-Bild Das Innenministerium nennt acht Fälle mit Nägeln oder Metallteilen in Halloween-Süßigkeiten. Das Bundeskriminalamt koordiniert die Ermittlungen.
In Österreich sind derzeit acht Fälle bekannt, bei denen Nägel oder metallische Fremdkörper in Süßigkeiten entdeckt wurden, die zu Halloween gesammelt worden waren. Ein Fall wurde in Niederösterreich (Bezirk Amstetten) angezeigt, zwei in Oberösterreich (Bezirke Linz und Vöcklabruck), vier in der Steiermark (Bezirke Leibnitz und Weiz) und einer in Salzburg (Salzburg Stadt).
Das Bundeskriminalamt hat zur Bündelung der Ermittlungen die Ermittlungsgruppe „Treat“ eingerichtet. Sie soll die bekannt gewordenen Vorfälle zentral erfassen, mögliche Zusammenhänge erkennen und die Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Landeskriminalämtern vorantreiben. Das Bundeskriminalamt prüft und koordiniert mögliche Zusammenhänge und steht mit internationalen Partnerbehörden im Austausch. Nach derzeitigem Ermittlungsstand gibt es keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen den angezeigten Fällen.
Auch außerhalb Österreichs wurden Vorfälle mit mutmaßlich manipulierten Halloween-Süßigkeiten bekannt. In Deutschland sind nach bisherigen Informationen elf Bundesländer betroffen. Aus Ungarn wurde ein entsprechender Vorfall gemeldet. Ob die einzelnen Fälle zusammenhängen, wird weiter abgeklärt.
Polizei rät, Halloween-Süßigkeiten vor dem Verzehr zu prüfen
Die Polizei appelliert an Eltern und Erziehungsberechtigte, die in der Halloween-Nacht gesammelten Süßigkeiten gemeinsam mit ihren Kindern vor dem Verzehr sorgfältig zu kontrollieren. Dabei sollen sie auf beschädigte oder manipulierte Verpackungen sowie auf Fremdkörper, insbesondere metallische Gegenstände, achten. Verdächtige Süßigkeiten sollen keinesfalls verzehrt werden.
Kopfschmerzen, Übelkeit oder Unwohlsein können unterschiedliche Ursachen haben und stehen nicht zwangsläufig mit dem Verzehr möglicherweise manipulierter Süßigkeiten in Zusammenhang. Bei konkretem Verdacht auf den Verzehr eines Fremdkörpers sollte unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden. Offensichtlich manipulierte Süßigkeiten sollen samt Verpackung aufbewahrt und der Polizei gemeldet werden. Entdeckte Fremdkörper sollen nicht entfernt oder anderweitig manipuliert werden, damit mögliche Spuren für die kriminalpolizeilichen Ermittlungen gesichert werden können.
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