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KI-generiertes Bild: Eine Person bearbeitet Steuerunterlagen mit Stift und Taschenrechner.KI-Bild

Für Kinder ab vier Jahren sind ab der Arbeitnehmerveranlagung 2027 nur noch Aufteilungen von 75:25 oder 50:50 erlaubt.

Mit der Arbeitnehmerveranlagung 2027 ändern sich die Regeln zur Aufteilung des Familienbonus Plus zwischen den Eltern. Für Kinder ab dem vollendeten vierten Lebensjahr kann nicht mehr ein Elternteil den gesamten Bonus erhalten. Zulässig sind dann nur noch die Aufteilungen 75:25 und 50:50.

Bei Kindern unter vier Jahren bleibt die bisherige Regelung bestehen. Weiterhin sind 100:0 oder 50:50 möglich, auch wenn erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird oder ein jüngeres Geschwisterkind unter vier Jahren im gemeinsamen Haushalt lebt.

Die Höhe des Bonus ändert sich nicht. Er beträgt weiterhin bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Für volljährige Kinder sind es 700 Euro, solange für sie Familienbeihilfe bezogen wird.

Wer den Familienbonus Plus bereits laufend über die Lohnverrechnung berücksichtigen lässt, muss dem Arbeitgeber für 2027 eine neue Erklärung vorlegen. Dafür ist das Formular E 30 vorgesehen. Für Kinder ab vier Jahren verliert die bisherige Erklärung ihre Gültigkeit.

AK-Präsident Andreas Stangl sagt: „Welche Aufteilung für eine Familie günstiger ist, hängt vor allem davon ab, wie viel die beiden Elternteile verdienen.“ Die Arbeiterkammer Oberösterreich empfiehlt Familien, sich rechtzeitig zu informieren und bei Fragen die Lohnsteuerberatung der AK zu nutzen. Die Beratung ist für AK-Mitglieder kostenlos.

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