Finanzministerium startet Kampagne für digitale Belege in Österreich
KI-Bild Das Finanzministerium hat eine Kampagne für digitale Belege gestartet. Bislang bieten erst wenige Betriebe die Ausgabeform an, Papier bleibt wählbar.
Unternehmen in Österreich können Rechnungsbelege seit dem 1. Oktober 2026 digital ausgeben. Bislang bieten jedoch nur wenige Betriebe diese Ausgabeform an. In einem Teil der Unternehmen sind die dafür nötigen Systeme bereits eingerichtet, andernorts laufen technische Anpassungen noch.
Mit einer Kampagne will das Finanzministerium die Steuermoral stärken. Für Belege in elektronischer Form macht sich die Wirtschaftsseite schon länger stark.
An der Kassa entscheiden Kundinnen und Kunden, ob sie den Beleg elektronisch oder als Papierbon erhalten. Papier bleibt auf Wunsch ebenfalls erhältlich. Unabhängig von der gewählten Form müssen die Unternehmen den Beleg ausstellen.
Eine digitale Möglichkeit führt über einen QR-Code auf einem Bildschirm an der Kassa: Kundinnen und Kunden scannen ihn mit der Handykamera. Danach können Kundinnen und Kunden den Beleg am Smartphone ansehen oder speichern. Für den Abruf per QR-Code sind weder eine Registrierung noch eine Anmeldung bei einer Kunden-App nötig. Persönliche Daten müssen dafür ebenfalls nicht angegeben werden. Der Zugriff per Smartphone ist nur mit einem dafür passenden Gerät möglich.
Je nach Betrieb sieht die technische Umsetzung anders aus, und dafür müssen die Systeme passend eingerichtet sein. Für Rechnungen können Betriebe E-Mail als Versandweg nutzen. Darüber hinaus steht es ihnen frei, einen digitalen Download bereitzustellen. Wer zu einem späteren Zeitpunkt auf den Beleg zurückgreifen will, muss ihn herunterladen und speichern.
Wer sich für den elektronischen Beleg entscheidet, kann auf einen Papierausdruck verzichten. An der Kassa können die Vorgänge dadurch weniger Zeit beanspruchen, zugleich sinkt der Materialverbrauch. Bei Rechnungen in digitaler Form sind zudem die digitale Ablage und die weitere Bearbeitung leichter möglich.
Ein Beleg dokumentiert einen Einkauf. Zugleich hilft er dabei, die darin enthaltene Mehrwertsteuer ordnungsgemäß zu erfassen und abzuführen.
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