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KI-generiertes Bild: Ein grauer Pkw mit sichtbarem Reifen steht an einer feuchten Straße.KI-Bild

Vor Winterreisen empfiehlt der ÖAMTC, die Vorschriften im Zielland zu prüfen. Auch Schneeketten können vorgeschrieben sein.

Wer einen Ski- oder Winterurlaub plant, sollte die Vorschriften des jeweiligen Landes vorab nachschlagen, legt der ÖAMTC nahe. Europaweit sind die Vorgaben für Winterreifen und Schneeketten nicht vereinheitlicht.

Ab 1. November müssen Fahrzeuge in Österreich passend ausgerüstet sein, sobald die Witterung winterbedingt ist. Für Fahrten im In- und Ausland empfiehlt der ÖAMTC Winterreifen mit mindestens vier Millimetern Profil. Ein noch größerer Wert ist ratsam.

Italiens Provinzen legen die Winterreifenregeln fest

Je nach Staat greifen unterschiedliche Vorschriften, und auch regionale Abweichungen sind möglich. In Italien entscheiden die Provinzen über die Winterreifenregeln. Jede Provinz legt sowohl die betroffenen Strecken als auch die Geltungsdauer fest. Ebenso bestimmt sie, ob die Vorschrift stets gilt oder nur bei entsprechender Witterung. Schilder weisen auf die jeweiligen Regeln hin.

Auf der Brennerautobahn A22 bis Affi und im Stadtgebiet Bozen gilt vom 15. November bis 15. April unabhängig von der Witterung Winterreifenpflicht. Bei falscher Bereifung drohen in Italien Strafen zwischen 42 und 344 Euro.

In Deutschland gilt eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe von mindestens 60 Euro geahndet werden. Bei den für die kalte Jahreszeit typischen Straßenverhältnissen kostet es 80 Euro, wenn ungeeignete Reifen den Verkehr behindern. Seit 2024 ist das „Alpin-Symbol“ entscheidend. Nur Reifen mit diesem Zeichen dürfen verwendet werden. Das Symbol zeigt ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Die Vorschrift erfasst ebenso Kraftfahrzeuge, deren Zulassungsstaat Österreich ist.

In Tschechien sind vom 1. November bis 31. März Winterreifen vorgeschrieben, wenn Schnee liegt, Eis auftritt, der Schnee aufgeweicht ist oder das Thermometer weniger als vier Grad anzeigt. Verstöße können Strafen von 60 bis 100 Euro nach sich ziehen. In Ungarn besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen können Winterreifen und Schneeketten jedoch kurzfristig durch Schilder vorgeschrieben werden. Bei starkem Schneefall kann an der Grenze kontrolliert werden, ob Schneeketten mitgeführt werden. Fehlen sie, kann Ungarn die Einreise verweigern.

In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Schneeketten sind dort nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Bei Verstößen drohen Strafen ab 50 Euro. In Slowenien sind Winterreifen vom 15. November bis 15. März vorgeschrieben, bei winterlichen Straßenverhältnissen auch außerhalb dieses Zeitraums.

In der Schweiz besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht. Wer auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindert, muss mit Geldstrafen ab etwa 105 Euro rechnen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen ist eine erhebliche Mithaftung möglich. Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht. Einen Überblick bietet der ÖAMTC in der Reise-App „Meine Reise“ und in der Länder-Info.

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