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Kiesweg am Ufer des Tristacher Sees mit großen Steinen als BegrenzungBild mit KI erstellt

Der Tristacher Gemeinderat beschloss einstimmig ein Halte- und Parkverbot am Ostufer des Tristacher Sees. Zwei Plätze bleiben ausgenommen.

Am 9. Juli 2026 beschloss der Gemeinderat von Tristach einstimmig ein Halte- und Parkverbot am Nordwesteck des Parkplatzes am Ostufer des Tristacher Sees.

Die Verordnung betrifft das Grundstück Gp. 1499/1 in der Katastralgemeinde Tristach. Zwei Plätze für Menschen mit Behinderungen sind ausgenommen.

Der Beschluss erfolgte gemäß § 52 lit. a Ziffer 13b und § 54 Abs. 5 lit. h in Verbindung mit § 29b StVO 1960.

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