Gemeinderat beschließt Halte- und Parkverbot am Tristacher See
Bild mit KI erstellt Der Tristacher Gemeinderat beschloss einstimmig ein Halte- und Parkverbot am Ostufer des Tristacher Sees. Zwei Plätze bleiben ausgenommen.
Am 9. Juli 2026 beschloss der Gemeinderat von Tristach einstimmig ein Halte- und Parkverbot am Nordwesteck des Parkplatzes am Ostufer des Tristacher Sees.
Die Verordnung betrifft das Grundstück Gp. 1499/1 in der Katastralgemeinde Tristach. Zwei Plätze für Menschen mit Behinderungen sind ausgenommen.
Der Beschluss erfolgte gemäß § 52 lit. a Ziffer 13b und § 54 Abs. 5 lit. h in Verbindung mit § 29b StVO 1960.
Deine Meinung zu diesem Artikel?
Beitrag melden
Wähle einen Grund aus und beschreibe, was nicht passt oder neu dazugekommen ist.
Foto oder Video senden
Sende der Redaktion ergänzende Bilder oder ein Video zum Beitrag. Videos werden in der Redaktion geprüft und nicht automatisch veröffentlicht.




Kommentare
Die Reihenfolge berücksichtigt Likes, Dislikes, Antworten und Aktualität.
Zum Kommentieren bitte die Nachrichten.jetzt App verwenden.
Die App ist kostenlos für iPhone und Android verfügbar.
Am Laptop zeigt Dir der Button einen QR-Code für den passenden App-Store.