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Gemeinderat legt Flächenwidmungsplan-Entwurf in Tristach aufBild mit KI erstellt

Der Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplans für Teile der Grundstücke 832/1 und 832/5 liegt ab 31. August öffentlich auf.

Der Gemeinderat von Tristach hat in seiner Sitzung am 27. August 2026 beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplans für Teile der Grundstücke 832/5 und 832/1 in der Katastralgemeinde Tristach öffentlich aufzulegen.

Der von Raumgis Kranebitter ausgearbeitete Entwurf mit der Planungsnummer 732-2026-00001 liegt vier Wochen lang, von 31. August bis einschließlich 29. September 2026, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Entwurf ändert Widmungen auf zwei Grundstücken

Für das Grundstück 832/1 ist vorgesehen, rund 159 Quadratmeter von Wohngebiet in Freiland umzuwidmen. Auf Grundstück 832/5 sollen rund 344 Quadratmeter von Wohngebiet in Freiland und rund 221 Quadratmeter von Freiland in Wohngebiet umgewidmet werden.

Personen mit Hauptwohnsitz in Tristach sowie Rechtsträger mit einer Liegenschaft oder einem Betrieb in der Gemeinde können bis spätestens eine Woche nach Ende der Auflagefrist schriftlich zum Entwurf Stellung nehmen.

Der Gemeinderat fasste zugleich den Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplans. Dieser wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme einer berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

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