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Tristach legt Bebauungsplan für Gp. Nr. 1659/7 aufBild mit KI erstellt

Der Bebauungsplan für Gp. Nr. 1659/7 liegt vom 31. August bis 28. September 2026 in Tristach auf. Schriftliche Stellungnahmen sind danach noch möglich.

Der Gemeinderat von Tristach hat am 27. August 2026 die öffentliche Auflage eines Bebauungsplans für das Grundstück Gp. Nr. 1659/7 in der Katastralgemeinde Tristach beschlossen.

Der von Raumgis Kranebitter ausgearbeitete Entwurf vom 20. August 2026 liegt vier Wochen lang, von 31. August bis einschließlich 28. September 2026, im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Während der Auflagefrist können der Bebauungsplan und die Stellungnahme des Raumplaners zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeindeamt eingesehen werden.

Der Gemeinderat fasste zugleich den Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplans. Dieser wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme einer dazu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Personen mit Hauptwohnsitz in Tristach sowie Rechtsträger mit einer Liegenschaft oder einem Betrieb in der Gemeinde können bis spätestens eine Woche nach Ende der Auflagefrist schriftlich zum Entwurf Stellung nehmen.

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