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Behindertenrat verlangt eigene BedarfsgemeinschaftBild mit KI erstellt

Der Behindertenrat fordert eine eigene Bedarfsgemeinschaft, weil der Entwurf zur Sozialhilfereform diesen Punkt nicht vorsieht.

Der Österreichische Behindertenrat fordert eine eigene Bedarfsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen, die mit anderen Personen in einem Haushalt leben. Der am 7. September 2026 medial bekannt gewordene Entwurf zur Reform der Sozialhilfe sieht dies nach Darstellung der Organisation nicht vor.

Eine eigene Bedarfsgemeinschaft sei notwendig, damit Menschen mit Behinderungen nicht mehr vom Einkommen ihrer Familienmitglieder abhängig sind. Der Behindertenrat erklärte zudem, dass ihre Bedarfe in der Sozialhilfe bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

Entwurf enthält mehrere Änderungen

Der Entwurf enthält laut Behindertenrat die Verdoppelung des Vermögensfreibetrags, ein Verbot der Anrechnung des therapeutischen Taschengelds und vergleichbarer Leistungen sowie die Klarstellung, dass Pflegegeld auch bei pflegenden Angehörigen nicht angerechnet werden darf. Vorgesehen ist außerdem der Entfall der Rechtsverfolgungspflicht bei Unterhaltsansprüchen für Personen über 25 Jahre.

Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, begrüßte die geplanten Anpassungen. Den Entfall der Rechtsverfolgungspflicht bei Unterhaltsansprüchen bezeichnete er als wichtigen Baustein für ein selbstbestimmtes Leben. Die Organisation hatte diese Forderungen nach eigenen Angaben zuletzt am 16. Juli 2026 an das Sozialministerium herangetragen.

Widl forderte die Bundes- und Landespolitik auf, die vorgesehenen Verbesserungen zu beschließen und umzusetzen sowie eine eigene Bedarfsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen zu etablieren.

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