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Tirol beschließt Entwurf zur BaulandmobilisierungsabgabeBild mit KI erstellt

Gemeinden sollen die Abgabe ab 2032 selbst einheben und ihre Höhe festlegen. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten.

Die Tiroler Landesregierung hat einen Entwurf für das Tiroler Baulandmobilisierungsabgabegesetz beschlossen. Der Gesetzesentwurf soll in der kommenden Landtagssitzung im Oktober dem Landtag zum Beschluss vorgelegt werden.

Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten und ab 2032 anwendbar sein. Vor der Beschlussfassung wurde der Entwurf in Begutachtung geschickt.

Gemeinderäte entscheiden über Einführung und Höhe der Abgabe

Jede Gemeinde soll selbst entscheiden, ob sie die Baulandmobilisierungsabgabe einführt. Über die Höhe der jährlichen Abgabe entscheidet der Gemeinderat. Das Gesetz legt Mindest- und Höchstbeträge fest, die sich am durchschnittlichen Grundpreisniveau der jeweiligen Gemeinde orientieren. Die Einnahmen bleiben vollständig bei der Gemeinde.

Die Abgabe richtet sich gegen langfristig ungenutzte Baulandreserven. Betroffen sind gewidmete Grundstücke für Wohn- und Mischgebiete, die zehn Jahre nach Inkrafttreten der Widmung noch nicht bebaut sind oder für die keine Baubewilligung vorliegt.

Ausgenommen sein sollen Grundstücke für den Eigenbedarf, landwirtschaftliche Betriebsflächen, neu erworbene Grundstücke bis fünf Jahre nach dem Erwerb und Grundstücke in Verlassenschaftsverfahren. Befreit sind auch Grundstücke von Gemeinden, gemeinnützigen Bauvereinigungen, dem Tiroler Bodenfonds und dem Landeskulturfonds. Weitere Befreiungen betreffen befristet gewidmetes Bauland, Raumordnungsverträge, Bausperren sowie Umlegungs- und Zusammenlegungsverfahren. Keine Abgabe fällt an, wenn Eigentümer bei der Gemeinde eine Rückwidmung in Freiland anregen oder ihr zustimmen.

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