Wiener Gericht lehnt Beran A.s Entschädigungsantrag gegen Disney ab
Bild mit KI erstellt Das Urteil ist wegen der von Ulrike Zeller angemeldeten vollen Berufung nicht rechtskräftig. Die Adresse war kurz in einer Taylor-Swift-Dokumentation zu sehen.
Das Landesgericht Wien wies am 30. September 2026 den Entschädigungsantrag von Beran A. gegen Walt Disney ab. Die Verfahrenskosten gehen zulasten von A. Seine Anwältin Ulrike Zeller hat gegen das Urteil Berufung im gesamten Umfang erhoben. Eine endgültige Entscheidung liegt damit noch nicht vor.
Auslöser des Entschädigungsbegehrens war für A. die kurze Einblendung seiner Wohnadresse in einer Taylor-Swift-Dokumentation. Seiner Ansicht nach griff die Sequenz in seine Persönlichkeitsrechte ein. Sie dauerte weniger als drei Sekunden und gehörte zur sechsteiligen Serie „The End of an Era“ auf Disney+.
Richterin begründet die Abweisung mit fehlender Identifizierbarkeit
Die Richterin verwies darauf, dass A. seit zwei Jahren nicht mehr an der gezeigten Adresse lebe und während seiner Haft auch in den kommenden Jahren nicht dort wohnen werde. Einen Wohnsitz ordnete sie grundsätzlich nicht dem höchstpersönlichen Lebensbereich zu. Die Dokumentation nannte A. nicht beim Namen. Nach Ansicht der Richterin ließ sich seine Identität aus der Sequenz auch sonst nicht erkennen.
Zeller argumentierte, die Veröffentlichung gefährde die Sicherheitsinteressen von A. und dessen Eltern. Disney-Vertreter Georg Kresbach hielt dagegen, A. sei in der Sequenz nicht identifizierbar gewesen. A.s Eltern hatten von Disney jeweils 3.000 Euro Entschädigung erhalten. Am 12. Mai entfernte das Unternehmen die Sequenz, etwa ein halbes Jahr nach ihrer Veröffentlichung und rund zwei Wochen nach einer Kontaktaufnahme. Bei der Verhandlung über seinen Antrag war A. nicht anwesend.
A. kam am 7. August 2024, wenige Tage vor dem geplanten Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert, in Untersuchungshaft. Im Mai 2026 sprach das Gericht in einem Strafverfahren eine Haftstrafe von 15 Jahren gegen ihn aus. Das Urteil ist noch nicht endgültig. Im Strafverfahren hatte er ein Geständnis zum geplanten Anschlag abgelegt.
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