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Der Schriftzug „Bundesministerium Inneres“ ist vor einem unscharfen Flur zu sehen.

Die vierwöchige Begutachtung der Verordnungen hat begonnen. Für 2026 und 2027 sind jeweils 314 Personen für den Familiennachzug vorgesehen.

Für 2026 und 2027 sind jeweils 314 Personen für den Familiennachzug nach Österreich vorgesehen. Die Verordnungen gingen am 30. Oktober 2026 in eine vierwöchige Begutachtung.

Die Bundesländer können in dieser Zeit Stellungnahmen abgeben. Vor dem Familiennachzug werden die betroffenen Personen sicherheitsbezogen überprüft.

Nach dem zeitweiligen Stopp des Familiennachzugs im März 2025 ist eine jährliche Begrenzung vorgesehen. Als Begründung führt das Innenministerium den Schutz von Bildung und Integration vor Überlastung sowie den Zuwachs polizeilicher Anzeigen gegen 10- bis 14-Jährige an. Die Quote soll zudem die Funktionsfähigkeit von Bildung und Gesundheit sichern und Maßnahmen gegen Jugendkriminalität etablieren.

Für Jänner bis September 2024 weist die Bilanz des Familiennachzugs mehr als 6.000 tatsächliche Einreisen aus. Im selben Zeitraum 2026 waren es 60. Das Innenministerium stufte die Betroffenen als Fälle mit außergewöhnlich schwierigen Umständen ein.

Auf den September 2026 entfielen 308 Asyl-Erstanträge, gegenüber 739 im September 2025. Das entspricht einem Rückgang von mehr als 58 Prozent.

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