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Ein Stapel rosa Aktenordner liegt auf einem Tisch in einem Gerichtssaal mit österreichischem Adler an der Wand.Bild mit KI erstellt

Das nicht rechtskräftige Urteil gegen den 59-Jährigen lautet auf lebenslange Haft. Zwei weitere Angeklagte erhielten rechtskräftig je vier Jahre.

Ein 59-Jähriger ist am Landesgericht St. Pölten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Geschworenen sahen ihn wegen zweifachen Mordversuchs, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, eines Vergehens nach dem Waffengesetz und versuchten Raubes schuldig. Seine Verteidigung meldete gegen die Strafhöhe Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Zwei weitere Angeklagte erhielten wegen versuchten Raubes jeweils vier Jahre Freiheitsstrafe. Diese Urteile sind rechtskräftig. Sämtliche Entscheidungen der Geschworenen fielen einstimmig aus.

Drei Männer drangen in ein Haus in Amstetten ein

Nach der Anklage betraten drei maskierte Männer am 5. September 2025 das Haus einer 74-Jährigen in Amstetten, nachdem ihr Ehemann mit dem Hund unterwegs gewesen war. Sie durchsuchten das Gebäude nach Wertgegenständen. Die Frau schilderte, einer der Männer habe sie am Oberarm gepackt und niederdrücken wollen, während ein Kabelbinder und ein erhobenes Brecheisen zu sehen gewesen seien. Als ein Spediteur läutete, verließ das Trio das Haus über die Terrassentür mit einem geringen Geldbetrag.

Während der anschließenden Fahndung soll der 59-Jährige nahe einer Böschung aus zwölf Metern Entfernung auf zwei Polizisten geschossen haben. Ein Gutachter stellte für einen Beamten unmittelbare Lebensgefahr fest. Die beiden Polizisten blieben unverletzt. Der 59-Jährige wurde festgenommen, später fasste die Polizei auch die beiden anderen Verdächtigen.

Entschädigungen für Frau und Polizisten zugesprochen

Alle drei Angeklagten bestritten den Vorwurf des bewaffneten Raubes und bezeichneten das Geschehen als Einbruchsdiebstahl. Der 59-Jährige bestritt auch den Mordversuch und sprach von Schüssen in die Luft. Inzwischen wurde eine Tasche sichergestellt, die ein Angeklagter am Tattag bei sich gehabt haben soll und in der Einbruchswerkzeug sowie Klebeband lagen.

Der 59-Jährige war bereits wegen eines vollendeten Mordes vorbestraft. Nach einem 1999 in der Schweiz begangenen Raubmord war er 2022 vorzeitig aus der Haft entlassen worden.

Der 74-Jährigen wurden 7.050 Euro zugesprochen, den beiden Polizisten jeweils 5.000 Euro. Der Staatsanwalt, die Verteidiger der beiden weiteren Angeklagten und die Privatbeteiligtenvertreterinnen verzichteten auf Rechtsmittel.

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