ÖAMTC empfiehlt bei Regen und Nebel das Abblendlicht
Bild mit KI erstellt Bei Tagfahrlicht bleiben die Rücklichter meist dunkel. Bei schlechter Sicht sind Fahrzeuge für den nachfolgenden Verkehr schwerer zu erkennen.
Beim Tagfahrlicht ist in der Regel nur die Frontbeleuchtung aktiv, während die Rücklichter dunkel bleiben. Bei schlechter Sicht können nachfolgende Verkehrsteilnehmer:innen das Fahrzeug dadurch deutlich schlechter erkennen. Bei Regen, Nebel oder Dämmerung sollte daher stets das Abblendlicht eingeschaltet werden.
Das automatische Tagfahrlicht moderner Fahrzeuge hält zumindest die Frontbeleuchtung eingeschaltet, auch wenn Lenker:innen nicht daran denken. Viele ältere Fahrzeuge haben keine Lichtautomatik. Wer sich darauf verlässt, riskiert, ganz ohne Licht unterwegs zu sein. Bei Miet-, Leih- oder Carsharing-Fahrzeugen sollte kontrolliert werden, ob die Beleuchtung tatsächlich eingeschaltet ist.
ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger empfiehlt, beim Start zu prüfen, ob auch die Heckbeleuchtung aktiviert ist. Bei Verstößen gegen die Beleuchtungsvorschriften drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro.
Seit Februar 2011 müssen innerhalb der EU neu typengenehmigte Pkw mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Bei guten Sichtverhältnissen dürfen diese anstelle des Abblendlichts verwendet werden.
Bei Auslandsfahrten gelten je nach Land unterschiedliche Lichtvorschriften. Laut ÖAMTC müssen Autofahrende in der Schweiz, Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien ganzjährig mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren. In Italien gilt die Lichtpflicht außerhalb von Ortschaften.
In Kroatien muss zwischen 1. November und 31. März auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Für Motorräder gilt dort sowie in Spanien und Frankreich ganzjährig Lichtpflicht. In Frankreich wird die Verwendung von Tagfahrleuchten für Pkw empfohlen.
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