Österreich übermittelt Entwurf für nationalen Wiederherstellungsplan
Bild mit KI erstellt Mit der Übermittlung des Entwurfs beginnt die öffentliche Konsultation. Stellungnahmen sind bis zumindest 15. Oktober 2026 möglich.
Österreich hat den Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans fristgerecht an die Europäische Kommission übermittelt. Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist seit dem 18. August 2024 in Kraft und in Österreich umzusetzen.
Mit der Übermittlung begann die öffentliche Konsultation zum österreichischen Entwurf. Interessierte können bis zumindest 15. Oktober 2026 Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge einbringen. Die Konsultationsunterlagen sind ab 1. September 2026 auf der Website des Bundesministeriums verfügbar.
Entwurf setzt auf freiwillige Maßnahmen
Der Entwurf wurde von Bund und Bundesländern in fachlichen Arbeitsgruppen erarbeitet. Eingebunden waren Interessengruppen, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, die Wissenschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft.
Bundesminister Norbert Totschnig fordert ausreichende Mittel für die Wiederherstellungsziele innerhalb der künftigen EU-Finanzarchitektur, ohne die GAP-Mittel zu belasten. Landesrat Christian Gantner fordert, dass europäische Ziele auch finanziert werden, und lehnt zusätzliche Belastungen für Länder, Gemeinden und bäuerliche Familienbetriebe ab.
Der erste Entwurf baut auf bereits etablierten Maßnahmen auf, deren Umsetzung auf Freiwilligkeit basiert. Zu den genannten Bereichen zählen Landwirtschaft, Wald, Flüsse und Auen sowie Moore und Feuchtgebiete.
Stellungnahmen aus der Konsultation werden fachlich geprüft und fließen, soweit möglich, in die Weiterentwicklung ein. Der finale Plan wird bis September 2027 übermittelt.
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