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Eine Frau und ein Mann stehen vor einer großen weißen Pantherfigur.

Der Entwurf sieht für bestimmte kleinere Vorhaben Wege ohne Gemeindeamt und kürzere Entscheidungsfristen bei vollständigen Unterlagen vor.

Kurz gefasst

KI-Zusammenfassung
  • Die steirische Landesregierung legt eine Baugesetz-Novelle zur Begutachtung vor.
  • Entscheidungsfristen sollen im ordentlichen Verfahren auf vier, im vereinfachten auf zwei Monate sinken.
  • Die Begutachtung dauert sechs Wochen; ein Regierungsbeschluss ist im ersten Halbjahr 2027 geplant.

Die steirische Landesregierung legt den Entwurf für eine breit angelegte Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes zur Begutachtung vor. Die Neuregelung soll wichtige Teile des Baurechts neu ordnen. Als eigener Teil ist sie dem zweiten Deregulierungspaket der Landesregierung zugeordnet. Auch Änderungen im Raumordnungsrecht sind darin vorgesehen.

Die Ausarbeitung fiel in den politischen Verantwortungsbereich von Landesrat Hannes Amesbauer, der Bau- und Raumordnung verantwortet. Wohnbau- und Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer war eng in die Abstimmung eingebunden. Die Reform soll bürokratische Hürden abbauen, die Zahl der nötigen Verfahrensschritte verringern, Bauverfahren beschleunigen und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Die erforderlichen Qualitäts- und Schutzstandards sollen dabei erhalten bleiben.

Der Entwurf nimmt bestimmte Vorhaben aus dem Behördenverfahren

Bei Bauprojekten soll künftig klarer erkennbar sein, ob eine Bewilligung nötig ist oder eine Meldung genügt. Zusätzlich soll es künftig freie Bauvorhaben geben. Bei Maßnahmen mit vergleichsweise geringer Eingriffswirkung soll der Gang zum Gemeindeamt entfallen. Als Beispiele führt der Entwurf landwirtschaftliche Hagelschutznetze und Regenwasserzisternen sowie bestimmte Gestaltungen von Gärten an. Sind die dafür festgelegten Bedingungen erfüllt, sollen auch Änderungen der Nutzung bereits vorhandener Räume ohne behördliches Verfahren zulässig sein. Auch bei kleineren Zubauten sowie bei Klimaanlagen sollen die behördlichen Abläufe weniger aufwendig werden.

Sind sämtliche für das Vorhaben nötigen Unterlagen eingereicht und bestätigt ein unabhängiger Ziviltechniker, dass sie vollständig sind, soll im ordentlichen Bauverfahren innerhalb von vier statt sechs Monaten eine Entscheidung fallen. Für das vereinfachte Verfahren ist eine Verkürzung von drei auf zwei Monate geplant. Die Bestätigung muss nicht vorgelegt werden. Die Behörde kann dennoch weiterhin sämtliche Aspekte des Vorhabens kontrollieren. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen soll auch im vereinfachten Verfahren eine Bewilligungsfiktion greifen, falls bis zum Ablauf der Frist kein Behördenbescheid ergeht.

Novelle soll das Bauen im Bestand erleichtern

Für Gebäude, die seit mehr als 30 Jahren unbeanstandet bestehen, soll sich unter festgelegten Voraussetzungen der rechtmäßige Bestand feststellen lassen. Abbruchbescheide für Häuser, die jahrzehntelang unbeanstandet zum Wohnen genutzt wurden, sollen dadurch nicht mehr die Regel sein. Auch Sanierungen und Nutzungsänderungen älterer Gebäude sollen leichter werden, ohne zwingende Sicherheitsanforderungen außer Acht zu lassen. Für landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe sollen die Regeln zur Beurteilung von Geruchsimmissionen neu gefasst werden. Nachvollziehbare Maßstäbe sollen Landwirten, Nachbarn und Gemeinden mehr Rechtssicherheit bieten.

Bei Bebauungsplänen sollen unnötige Detailvorschriften wegfallen. Zugleich ist eine verbindliche Frist von zwölf Monaten vorgesehen. Wird sie überschritten, soll die Festlegung des Bebauungsplans ohne weiteren Rechtsakt entfallen, sodass das Bauverfahren direkt beginnen kann. Damit soll auch das in Graz bereits aufgetretene sogenannte Freiklagen bei massiver Fristüberschreitung der Vergangenheit angehören. Das Gesetz soll außerdem ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, dass Gemeinden bei Bauangelegenheiten fachlich zusammenarbeiten können. Die Begutachtung dauert sechs Wochen. Nach Prüfung allfälliger Stellungnahmen ist ein Beschluss in der Landesregierung im ersten Halbjahr 2027 geplant. Danach soll der Entwurf dem Steiermärkischen Landtag zur Behandlung vorgelegt werden.

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