Anklage nach mutmaßlichen NS-Rufen in der Zillertalbahn
KI-Bild Ein 21-Jähriger ist wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung angeklagt. Sechs von acht Verfahren wurden eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhob beim Landesgericht Innsbruck als Geschworenengericht Anklage gegen einen zur Tatzeit 21-Jährigen. Sie betrifft den Verdacht der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach mutmaßlichen Rufen während einer Fahrt mit der Zillertalbahn zum Gauder Fest am 1. Mai 2026.
Am 6. November 2026 ließ sich die Anklage noch anfechten. Rechtskräftig war sie zu diesem Zeitpunkt nicht. Daher konnte die Hauptverhandlung noch nicht terminiert werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Während der Fahrt mit der Zillertalbahn sollen mehrere Beteiligte „Sieg Heil“ gerufen und den Hitlergruß gezeigt haben.
Nachdem die Geschehnisse ans Licht gekommen waren, befasste sich das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung unter Leitung der Staatsanwaltschaft Innsbruck in umfangreichen Ermittlungen damit. Dabei wertete es Video- und Fotomaterial aus der Zillertalbahn aus. Auf Anordnung der Justiz gab die Polizei Fotos heraus, die dabei helfen sollten, Verdächtige zu identifizieren. Nach der Veröffentlichung erschienen zwei Verdächtige gemeinsam mit ihren Eltern bei der Polizei.
Die Ermittlungen ergaben unterschiedliche Verfahrensausgänge
Gegen acht Beschuldigte richteten sich Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Verdacht nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Bei sechs ließ sich nicht nachweisen, dass sie selbst Parolen gerufen oder den Hitlergruß gezeigt hatten. Die Staatsanwaltschaft beendete die Verfahren gegen diese sechs durch Einstellung.
Der Verdacht gegen einen Erwachsenen, der zur Tatzeit 21 Jahre alt war, und einen Jugendlichen, der damals 16 Jahre alt war, verdichtete sich. Für die vorgeworfenen Handlungen bekundeten beide Reue und zeigten sich zu den Vorwürfen grundsätzlich geständig. Die Strafdrohung für die angeklagte Straftat schließt eine Diversion für den volljährigen Beschuldigten rechtlich aus. Eine Diversion mit Probezeit und Weisungen steht dem Jugendlichen zur Wahl. Das zugehörige Programm soll für Geschichte sensibilisieren und umfasst üblicherweise auch einen Besuch in einer KZ-Gedenkstätte.
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