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KI-generiertes Bild: Eine Hand hält ein Smartphone mit digitalem Beleg neben einem Papierbeleg auf einem Holztisch.KI-Bild

Die Kampagne wirbt für Belege unabhängig vom Format. Kontrollen im Oktober dokumentierten 130 Fälle mit Verstößen gegen die Registrierkassenpflicht.

Das Finanzministerium startet eine Informationskampagne, um die Mitnahme von Belegen zu stärken und auf digitale Belege aufmerksam zu machen. Die Botschaft umfasst Papier- und Digitalbelege. Das Ministerium will zudem vermitteln, dass die Mitnahme nach seiner Darstellung zur Steuermoral beiträgt.

Mit dem Claim „Rechnung mitnehmen rechnet sich“ will das BMF online und im öffentlichen Raum für die Mitnahme von Belegen werben. In der Kampagne erscheint die Rechnung unter anderem als Schulbank, Spitalsbett, Straßenbahn oder Rutsche. Damit soll veranschaulicht werden, was der Staat mit Steuern finanziert.

Elektronische Belege lassen sich einfacher ausgeben, Pflichten bleiben

Seit 1. Oktober 2026 gelten Erleichterungen bei der elektronischen Belegerteilung im Zusammenhang mit der Registrierkasse. Das Unternehmen muss den elektronischen Beleg weiterhin unmittelbar im Zusammenhang mit der Bezahlung mit der Registrierkasse erstellen und signieren sowie Käuferinnen und Käufern zugänglich machen.

Die digitale Belegerteilung ersetzt weder die Registrierkassenpflicht noch die Anforderungen an die ordnungsgemäße Aufzeichnung und technische Absicherung der Geschäftsfälle. Auch die Pflicht, Belege auszustellen, bleibt bestehen. Die allgemeine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht wurde in Österreich im Jänner 2016 eingeführt. Seit 2017 muss auf Belegen ein sichtbarer technischer Manipulationsschutz stehen, etwa ein maschinenlesbarer QR-Code oder Barcode. Nur mit einem solchen Code gilt ein Beleg als „richtige“ Rechnung.

Kontrollen dokumentieren Verstöße gegen Kassen- und Belegpflicht

Die Kontrollen des Amts für Betrugsbekämpfung und des Finanzamts Österreich wurden ausgeweitet. Im Oktober legte das Amt für Betrugsbekämpfung einen Schwerpunkt auf die korrekte Erteilung von Belegen. Die bundesweite Aktion des Amts, Geschäftsbereich Finanzpolizei, umfasste von Mitte bis Ende Oktober Kontrollen an 675 Einsatzorten, in 707 Betrieben und bei insgesamt 1.600 Personen.

Die Kontrollen zeigten, dass digitale Belege bisher noch nicht weit verbreitet waren. Bei der digitalen Belegerteilung gab es keine bemerkenswerten Verstöße. Dokumentiert wurden jedoch 130 Fälle mit 260 Einzeldelikten, in denen unmittelbare Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht vorlagen. 53 Fälle betrafen die Nichtverwendung einer Registrierkasse bei Verkaufsvorgängen, 16 das gänzliche Fehlen einer Registrierkasse und 61 das Fehlen einer Kasse mit den erforderlichen technischen Sicherheitsvorkehrungen.

Zusätzlich wurden 113 Verstöße bei der Belegerteilung festgestellt. In 85 Fällen wurden keine Belege ausgestellt, in sieben Fällen gab es Belege nur auf ausdrückliche Nachfrage. In 21 Fällen entsprachen die Belege nicht den gesetzlichen Anforderungen.

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