ÖAMTC-App zeigt Regeln für Drohnenflüge in Schutzgebieten
Bild mit KI erstellt Wild- und Weidetiere dürfen nicht gezielt angeflogen oder verfolgt werden. Der ÖAMTC rät zu 50 bis 70 Metern Abstand.
Mit der ÖAMTC-Drohnen-Info-App können Pilot:innen prüfen, ob ein geplantes Fluggebiet als Schutzgebiet ausgewiesen ist und welche besonderen Regeln dort gelten. Die App bietet auch Kontaktmöglichkeiten, um nötige Genehmigungen einzuholen. Der ÖAMTC empfiehlt, die zuständigen Stellen vor dem Flug zu informieren.
Für Flüge über Schutzgebieten gibt es luftfahrtrechtlich nur wenige Einschränkungen. Vor allem die Naturschutzgesetze der Bundesländer regeln sie, und die Vorschriften unterscheiden sich in Österreich. Legale Flüge sind dennoch möglich, wenn Pilot:innen sich informieren und Rücksicht nehmen. Hinweisschilder vor Ort weisen häufig auf Drohnenflugverbote hin.
ÖAMTC mahnt zu Rücksicht auf Wildtiere
Drohnen können Wildtiere und Vögel während der Brut- oder Aufzuchtzeit erheblich stören, weil sie als Bedrohung wahrgenommen werden. Greifvögel reagieren teilweise sehr sensibel und können kleinere Drohnen im Extremfall angreifen. Auch für Erholungssuchende können die Fluggeräte rasch zur Belastung werden.
Der ÖAMTC-Drohnenexperte Thomas Fleer erklärt, grundsätzlich sei jeder Eingriff in die Pflanzenwelt und das Tierleben verboten und könne geahndet werden. Wild- und Weidetiere dürfen weder gezielt angeflogen noch verfolgt werden. Der Club rät, mindestens 50 bis 70 Meter Abstand zu halten.
Für die Flugvorbereitung stellt der ÖAMTC in der App aktuelle Karten mit Flugzonen, Wetterinformationen und rechtlichen Grundlagen bereit. Wichtige Dokumente lassen sich dort digital speichern. In den ÖAMTC Fahrtechnik Zentren gibt es außerdem praxisnahe Trainings, bei denen Pilot:innen den Umgang mit Drohnen unter professioneller Anleitung üben können.
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